Ob das Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz, das Bildungsurlaubsgesetz, Weiterbildungsgesetz, Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub, Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Bildungsfreistellungsgesetz, Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz, Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung oder das Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung. Alle diese Landesgesetze mit den unterschiedlichsten Namen haben das gleiche Ziel: Sie regeln u.a. die Freistellung von Arbeitnehmern für die Teilnahme von berufsnahen Weiterbildungsveranstaltungen, wie z.B. die Teilnahme an einem unserer Sprachkurse an unserer englischen Sprachschule.
In der Regel wird eine bezahlte Freistellung von fünf Arbeitstagen pro Jahr gewährt, wobei der Bildungsurlaub auch innerhalb von zwei Jahren zu einem Block von zehn Tagen zusammengefasst werden kann. Bei Sprachkursen empfehlen wir dieses sehr.

Bildungsurlaub
Folgende Bundesländer haben unsere G3-Sprachkurse
(30 Unterrichtsstunden / Woche) anerkannt:
- Berlin
- Hessen
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
Für Nordrhein-Westfalen können wir derzeit keinen Bildungsurlaub anbieten. Wir akzeptieren jedoch den Bildungsscheck. Der Bildungsurlaub für Brandenburg und Niedersachsen ist beantragt, es kann jedoch noch kein Zeitpunkt für eine mögliche Bewilligung mitgeteilt werden. In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze. Für Beamte ist die Thematik des Bildungsurlaubs in den Regelungen über den Sonderurlaub mitenthalten, etwa in § 7 der SonderurlaubsVO des Bundes bzw. den Parallelvorschriften der Länder.
Folgende Punkte müssen noch beachtet werden:
- Der Arbeitgeber muss rechtzeitig schriftlich informiert werden. Er kann den Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen.
- Bildungsurlaub darf nicht mit dem Erholungsurlaub „verrechnet“ werden. Das Gehalt muss weitergezahlt werden.
- Klären Sie bitte vor Buchungsbeginn bei Ihrem Arbeitgeber die Freistellung ab. Buchen Sie dann bitte online oder schriftlich einen G3-Sprachkurs mit dem Hinweis im Bemerkungsfeld, dass Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden soll. Sie erhalten dann umgehend eine Anmeldebestätigung für Ihren Arbeitgeber. Darin bescheinigen wir Ihnen, dass Sie für einen anerkannten Bildungskurs angemeldet sind.
Die Sprachkurse beginnen ganzjährig jeden Montag. Gerne informieren die Mitarbeiter unseres Teams bei Interesse näher dazu.

















