Panke Sprachreisen GmbH
REISE- UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN (RTB) UND AGB
Panke Sprachreisen GmbH (PS) ist ein Sprachreiseveranstalter mit langjähriger Erfahrung und
wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden Ihre gebuchte Reise durchführen. Deshalb
haben wir diese Reise- und Teilnahmebedingungen, die sie als Bestandteil des
Reisevertrages anerkennen, entworfen, um im beiderseitigen Interesse für klare
Verhältnisse untereinander zu sorgen. Schließlich möchten wir, dass Sie uns
weiterempfehlen.
1. ANMELDUNG und VERTRAGSABSCHLUSS
Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung mit unserem Vordruck oder über unsere Internetseite www.panke-sprachreisen.de
bieten Sie verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages unter Berücksichtigung unserer Reise- und Zahlungsbedingungen PS an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch PS zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird PS dem Kunden die Reisebestätigung per Post zusenden. Wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 10 Werktage vor Reisebeginn erfolgt, kann die Bestätigung der Buchung auch verbindlich per E-Mail, per Fax oder telefonisch erfolgen. Alle uns übersandten Daten
in der Buchung, wie Schreibweise des Namens, Geburtsdatum, etc. sind vor Versand der Buchung
vom Reiseteilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten auf Richtigkeit zu kontrollieren.
Kosten, die aufgrund falscher oder unzureichender Daten bei der Buchung entstehen, sind von
Ihnen zu zahlen. Gerade bei der Einreise nach England ist eine mit dem Ausweis oder Pass
identische Schreibweise notwendig.
Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von PS nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von PS hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Nach
Erhalt der Buchungsbestätigung inkl. Sicherungsschein als Bestätigung der
Insolvenzversicherung leisten Sie bitte eine Teilzahlung in Höhe von 10 % des
Reisepreises. Die genaue Höhe entnehmen Sie bitte der Reisebestätigung.
Die Restzahlung
wird nach Erhalt der vollständigen Reiseunterlagen fällig, frühestens jedoch 14
Tage vor vertraglich vorgesehenem Reisebeginn. Bei verschuldetem Zahlungsverzug
sind wir nach erfolgloser Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und als Ausgleich die entsprechenden Stornogebühren zu verlangen.
3. INSOLVENZVERSICHERUNG
Für alle von uns organisierten Reisen ist eine gesetzlich
vorgeschriebene Insolvenzversicherung abgeschlossen. Ein Sicherungsschein wird
als Nachweis mit der Buchungsbestätigung ausgehändigt (Versicherer: REISEGARANT Gesellschaft für die Vermittlung von Insolvenzversicherungen mit beschränkter Haftung, Jessenstraße 4, 22767 Hamburg).
4. NICHTINANSPRUCHNAHME GEBUCHTER LEISTUNGEN
Welche Leistungen
vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im
Internet und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in unserer
Reisebestätigung.
Die
in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir
behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen
und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der
Leistungsbeschreibung zu erklären (z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs), über die der Reisende persönlich oder im Internet vor
Buchung selbstverständlich informiert wird.
Falls der Reiseteilnehmer eine andere Unterkunft, Verpflegung oder Beförderung in Anspruch nimmt als gebucht oder auf bereitgestellte Leistungen verzichtet, ergibt sich hieraus kein Anspruch auf Rückzahlung gegen uns. Für die vom Reiseteilnehmer eigenmächtig abgeänderten Leistungen bzw. wegen des Verzichts auf gebuchte Leistungen wird jegliche Haftung durch uns ausgeschlossen.
5. ÄNDERUNG DER VERTRAGLICHEN LEISTUNGEN
Wir sind berechtigt, wesentliche Änderungen unserer Reiseleistungen nur durch unverzügliche Erklärung zu dem Änderungsgrund Ihnen gegenüber durchzuführen, soweit diese weder erheblich sind noch die Art
der gebuchten Reise in ihrem Gesamtzuschnitt beeinträchtigen.
6. RÜCKTRITT DURCH DEN REISETEILNEHMER
Der Rücktritt von einer gebuchten Reise ist vor Beginn der Reise
jederzeit möglich. In Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen
empfehlen wir Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei Rücktritt des
Reiseteilnehmers sind wir berechtigt, nach der folgenden Regelung Stornogebühren
zu verlangen:
STORNOGEBÜHREN
Wenn Sie zurücktreten, oder wenn Sie die Reise nicht
antreten, können wir als angemessenen
Ausgleich für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen die
folgenden Stornogebühren, jeweils bezogen auf den Gesamtreisepreis verlangen.
Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass durch Rücktritt oder Nichtantritt
keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von uns pauschal
ausgewiesenen Kosten. Die Rücktrittserklärung ist wirksam nachdem sie bei uns
eingegangen ist. Unser pauschalierter Anspruch beträgt pro Person bei
Rücktritt:
- nach Abschluss des
Vertrages bis 4 Wochen vor Antritt der Reise 10 % des Gesamtreisepreises
- ab 4 Wochen vor Antritt der Reise 25 % des
Gesamtreisepreises
- ab 2 Wochen vor Antritt der Reise 50 % des
Gesamtreisepreises
- ab 1 Woche vor Antritt der Reise 75 % des
Gesamtreisepreises
- am Abreisetag 90 % des Gesamtreisepreises
Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass an Ihrer Stelle eine
andere Person in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt
(Dieses gilt nicht bei Flugreisen, da die Flugtickets namentlich gebucht werden).
Es bedarf dazu einer Mitteilung an uns. Hierbei werden 30,- Euro
Bearbeitungskosten fällig. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass hierdurch keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von uns pauschal ausgewiesenen Kosten. Ersatzpersonen auf Flugreisen erstatten die nachgewiesenen Mehrkosten der Flugticketausstellung, da die Flugtickets namentlich gebucht werden. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisenden
widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt
oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei
vorzeitigem Beenden der Reise kann keine Teilrückerstattung erfolgen. Die
Nichtzahlung fälliger Beträge ersetzt keineswegs die Rücktrittserklärung.
7. RÜCKTRITT DURCH DEN REISEVERANSTALTER
Wenn bei einer Reise die
Mindest-Teilnehmerzahl von 15 Personen nicht erreicht wird, können wir
bis zwei Wochen vor Beginn der Reise diese absagen. Bis zu diesem Zeitpunkt
eingezahlte Reisekosten werden in diesem Fall voll zurückgezahlt. Sie können
alternativ die Teilnahme an einer anderen Reise verlangen, wenn wir im Stande
sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Dieses
Recht haben Sie unverzüglich nach Kenntnis von der Absage uns mitzuteilen.
8. VORZEITIGE BEENDIGUNG DES VERTRAGES
Sollte ein Reiseteilnehmer sich vorsätzlich und fortwährend den
rechtmäßigen Anweisungen der Reiseleitung widersetzen und dadurch Behinderungen
des Reiseablaufs, des Aufenthalts oder sonstiger unserer berechtigten
Interessen verursachen, behalten wir uns vor, diesen Reiseteilnehmer nach
erfolgloser Abmahnung, sofern nötig mit einem Begleiter, auf Kosten des
Anmeldenden per Flugzeug nach Hause zurückzuschicken. Bei schwerwiegenden,
schuldhaften Missachtungen gegen geltendes Recht (Drogenkonsum, Diebstahl etc.)
sind wir berechtigt, den Reiseteilnehmer auch ohne Abmahnung nach Hause zu
schicken. Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises besteht in diesem Fall
grundsätzlich nicht. Wir müssen uns jedoch ggf. ersparte Aufwendungen sowie die
Vorteile einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistungen anrechnen lassen.
9. AUSSERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE
Wir haften im Rahmen dieses Vertrages nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Seuchen, Feuer, Stromausfälle, Unfälle, Naturkatastrophen, Streiks Dritter, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste der Panke Sprachreisen oder deren Vertragspartnern beeinflusst werden.Werden die Reise oder Teile der Reise nach Abschluss des Vertrages infolge nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch wir den Reisevertrag vor oder während der Reise kündigen. Wir werden bei Vorliegen eines Absagegrundes den Reiseteilnehmer unverzüglich benachrichtigen. Sie können die Teilnahme an einer anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Sie haben dieses Recht unverzüglich geltend zu machen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin verpflichten wir uns, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern, sofern der Transport Bestandteil des Reisevertrages ist. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
10. VERSICHERUNGEN
In unseren Angeboten ist keine Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck-,
Unfall-, Kranken- oder Haftpflichtversicherung enthalten. Wir empfehlen jedoch
den Abschluss einer Reisekranken- und
Reiserücktrittskostenversicherung. Wir haben als Reiseveranstalter eine
Haftpflichtversicherung in Höhe von 10 Mio € abgeschlossen (Haftpflichtkasse Darmstadt, Arheilger Weg 5, 64380 Roßkopf). Sowohl die Schule in
England als auch der Busunternehmer sind dementsprechend versichert.
11. SICHERUNGSSCHEIN
Gemäß § 651 k BGB bekommt der Kunde einen Sicherungsschein ausgehändigt.
Bei Gruppen (Schulen) händigen wir einen Gruppensicherungsschein aus.
12.1. HAFTUNG DES REISENDEN
Verursacht der Reiseteilnehmer während der Reise schuldhaft einen Schaden, so kommt er dafür auf.
Schadensersatzforderungen des Geschädigten gegen den Reiseteilnehmer werden in der Regel an uns
abgetreten, damit wir in Vorleistung gegenüber dem Geschädigten treten können, so dass in diesen
Fällen, wenn wir den Schaden bereits reguliert haben, dann der Reiseteilnehmer uns gegenüber haftet.
Eine private Haftpflichtversicherung zur Deckung solcher Schäden ist in jedem Fall empfehlenswert
12.2. HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung,
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
c) die Richtigkeit der Beschreibung der in Katalogen, Prospekten sowie im Internet
angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 5 vor Vertragsschluss eine
Änderung der vorgenannten Angaben erklärt haben.
d) Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die bei Fremdleistungen, also bei Veranstaltungen,
Unternehmungen, Fahrten etc. aufgetreten sind, sofern wir in der Reiseausschreibung und der
Reisebestätigung ausdrücklich auf den Charakter als Fremdleistung hingewiesen haben.
Weiterhin können wir keine Haftung übernehmen für Schäden, die während Veranstaltungen und
Fahrten o.ä. aufgetreten sind, die der Reisende außerhalb unseres Programms gebucht hat und von
denen wir keine Kenntnis haben. Der Reisende hat sich in diesen Fällen an den Träger der
jeweiligen Fremdleistung zu halten.
Bei Diebstählen u.a. Straftaten in den Beförderungsmitteln, Unterkünften und Schulen übernehmen
wir ebenfalls keine Haftung. Für Wertsachen des Reisenden
kann gleichfalls nicht gehaftet werden, es sei denn, diese sind uns zur expliziten Verwahrung übergeben
worden. Für die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen bzw. die Geltendmachung etwaiger zivilrechtlicher
Ersatzansprüche ist der Reisende selbst verantwortlich, wir sind aber selbstverständlich gerne behilflich.
12.3. GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Dem Reiseteilnehmer stehen bei Reisemängeln die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
zu (Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung, Schadensersatz). Unsere Haftung für
Schäden, die nicht Körperschäden sind sowie nicht aus unerlaubter Handlung hervorgehen,
ist - gleich aus welchem Rechtsgrund - auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein
Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt
wird oder wir allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Ein
Schadensanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund
internationaler Abkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die
von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf
Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
13. MITWIRKUNGSPFLICHT
Jeder Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm
Zumutbare zu tun, damit der evtl. entstehende Schaden möglichst gering gehalten
bzw. die Störung behoben werden kann. Sollten Sie wider Erwarten Grund zur
Klage haben, müssen Sie sich an Ort und Stelle unverzüglich an unsere
Reiseleitung bzw. an die von uns Beauftragten wenden und Abhilfe verlangen.
Unterlässt der Reiseteilnehmer schuldhaft die Anzeige eines Mangels, stehen ihm
Reisepreisminderungsansprüche nicht zu. Reiseleiter sind nicht befugt, in unserem Namen
rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, sind aber ausdrücklich beauftragt,
für die Behebung evtl. Mängel Sorge zu tragen.
14. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung
von Leistungen hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf
der Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Es wird empfohlen, die Ansprüche
schriftlich anzumelden.
15. BUSREISEN
Unsere Busreisen werden von gemäß Personenbeförderungsgesetz (PbefG) konzessionierten
Busunternehmen durchgeführt. Unsere Partnerbusunternehmen, die Reisedienst Westprignitz GmbH,
Stadtrandsiedlung 22, 19322 Weisen, Tel. 03877-92800 und alle weiteren eingesetzten Busunternehmen
verpflichten sich vor Reisedurchführung, die Bestimmungen des PbefG und die Verordnung (EG) des
Europäischen Parlaments und Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr einzuhalten.
16. EINREISEBESTIMMUNGEN
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise
angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle Änderungen vor Vertragsschluss zu unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der
Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass wir die
Verzögerung zu vertreten haben.
Die Reiseteilnehmer müssen einen
gültigen Kinderausweis/Kinderreisepass, Personalausweis, Pass des Heimatstaates oder einen Reisepass mit gültigem Lichtbild mitbringen. Eine Beförderung ohne gültigem Originaldokument ist ausgeschlossen.
17. EINZEL-/GRUPPENUNTERRICHT
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich am 1. Kurstag herausstellt, dass nur
ein oder zwei Teilnehmer für eine Leistungsstufe vor Ort sind oder dieses während eines Kurses durch
Teilnehmerabgang geschieht. In diesem Fall werden wir den Kurs als Einzel- oder Zweierunterricht durchführen.
Hierbei werden die Stunden im Verhältnis 1:2 reduziert, da Einzelunterricht ein Mehrfaches an Lernwert besitzt.
So werden 20 normale Gruppenunterrichtsstunden durch 10 Einzelunterrichtsstunden ersetzt. Obwohl dieser
Einzelunterricht mehr als den doppelten Mehrwert eines Gruppenunterrichts hat, entstehen dem Teilnehmer dadurch keine Zusatzkosten.
Fällt ein Unterrichtstag auf einen gesetzlichen Feiertag, so kann der Unterricht ersatzlos gestrichen werden. Keinerlei Rückerstattung des Kurspreises wird wegen Fehlens vom Unterricht geleistet, ganz gleich aus welchem Grund, solange wir diesen nicht verschuldet haben. Dieses schließt Krankheit und Urlaub ein.
18. UNWIRKSAME BESTIMMUNGEN
Sollte eine der Klauseln in diesen Bedingungen unwirksam sein, so wird diese durch geltendes Recht ersetzt.
Für Druckfehler kann
keine Gewährleistung übernommen werden.
19. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist Lübeck.
Für Klagen unsererseits gegen den Vertragspartner ist der Wohnsitz des
Vertragspartners maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen
Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen
Fällen ist unser Firmensitz maßgebend.
VERANSTALTER
Panke
Sprachreisen GmbH
Büro-/Postanschrift:
Wilhelmstraße 4, D-23669 Timmendorfer Strand
Sitz der Gesellschaft:
Oeverdieker
Weg 47, 23669 Timmendorfer Strand
Tel. +49 (0) 4503 / 89831 - 0 Fax +49 (0) 4503 / 89831 - 29
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Steuernummer: 22 296 31471
Geschäftsführer: Marcus Barber und Stefan Panke
Stand 01/10