Kinder- und Jugendschutz

Haltung

Auf unseren Sprachreisen ist jede Form von Ausgrenzung und Gewalt gegenüber anderen Teilnehmern und Teilnehmerinnen sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen geächtet – auch sexuelle Gewalt. Wir schauen nicht weg, bagatellisieren nichts, vertuschen nichts und dulden keine Zuwiderhandlungen. Wir sind uns unserer besonderen Verantwortung zur Prävention und Intervention bewusst. Der Kinder- und Jugendschutz ist daher integraler Bestandteil unseres Selbstverständnisses und wird zur Sicherstellung einer umfassenden, operativen Umsetzung beachtet. Es sind zielführende Vorgehensweisen, Maßnahmen, Regeln und Vorkehrungen in alle relevanten Abläufe, Workflows und Qualitätssysteme unseres Unternehmens eingearbeitet.

Personalauswahl und -ausbildung

Bereits bei der Vorauswahl von festen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bzw. Teamern und Teamerinnen (Betreuer/Betreuerinnen) werden Qualifikationen und insbesondere die Motivation und Erfahrungen gezielt hinterfragt, um die persönliche Eignung der Kandidaten bzw. Kandidatinnen einschätzen zu können. Zur Einstellung ist darüber hinaus die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 79 Absatz 2 Nr. 2 SGB VIII für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen obligatorisch.
Teamer und Teamerinnen sowie Mitarbeiter, die regelmäßig in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, werden zum Thema „Schutz vor sexueller Gewalt“ im Rahmen ihrer Ausbildung gezielt sensibilisiert und detailliert durch Kurzvorträge, Fallbeispiele, Übungen und Rollenspiele geschult, z.B. in den Bereichen rechtliche Grundlagen, Sexualität im Kindes- und Jugendalter, Prävention, Krisenmanagement, Definition und Aspekte von sexueller Gewalt, Einschätzung von beobachtetem Verhalten, Verhalten im Notfall etc.

Strukturen und Abläufe

Die Strukturen und Abläufe bei Panke Sprachreisen unterliegen einem strengen, fortlaufenden Qualitätsmanagement, das insbesondere den Schutz vor sexueller Gewalt berücksichtigt. Ziel ist es unter anderem, Schwachstellen und Risiken in der Organisationsstruktur zu identifizieren und auszuschalten, die die Ausübung sexueller Gewalt ermöglichen bzw. begünstigen. Dazu zählen transparente Kommunikationswege, Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten, Umgang mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, der Fürsorge und Kontrolle gleichermaßen sicherstellt, eine offene Fehlerkultur sowie eindeutige und transparente Leitungsstrukturen. Neben festen Ansprechpartnern gibt es ein Notfalltelefon, über das die Teilnehmer jederzeit ihre Betreuungspersonen erreichen können. Ein Notfallplan, der exakt vermittelt, was insbesondere auch beim Verdacht auf sexuelle Gewalt zu tun ist, ist allen Teamern und Teamerinnen zugänglich.

Reiseprogramme

Unsere Reiseprogramme sind altersgerecht gestaltet und eine Betreuung durch geschulte Teamer im Verhältnis Betreuer: Teilnehmer von mindestens 1:15 ist garantiert. Die Programme sind so gestaltet, dass niemand aufgrund von Behinderung, sozialem Status, kulturellem Hintergrund, Bildung oder anderen Charakteristika ausgeschlossen wird. Die Betreuer sichern während der Sprachreise die umfassende Aufsicht und Fürsorge gegenüber den ihnen anvertrauen Kindern und Jugendlichen. Art und Intensität der Aufsicht bestimmen sich nach Alter, Eigenart und Charakter des Teilnehmers sowie dessen Einsichtsfähigkeit. Wünsche, Anliegen, Bedürfnisse sowie Sorgen, Ängste und Beschwerden der Kinder und Jugendlichen werden ernst genommen, die Teilnehmer angemessen an Entscheidungsprozessen beteiligt. Die Teilnehmer werden regelmäßig von den Betreuern nach ihrer Zufriedenheit befragt und aufgefordert, eventuelle Beschwerden oder Unzufriedenheiten frei weg zu äußern. Beschwerden werden grundsätzlich ernst genommen und möglichst zeitnah bearbeitet, Vorgehensweisen abgestimmt und zielführende Maßnahmen eingeleitet.

Leistungsträger

Alle privaten Gastgeber müssen einen sogenannten DBS-Check (Disclosure and Barring Service) vorweisen. Dieses ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, welches insbesondere auf sexuelle Straftaten gegen Minderjährige ausgelegt ist.
Jeder Erwachsene in einer privaten Gastunterkunft muss den DBS-Check vorlegen, das British Council überprüft die Vorlage regelmäßig. Ein DBS ist 3 Jahre gültig und muss regelmäßig erneuert werden.
Dazu muss jeder Mitarbeiter der Sprachschule, der mit Minderjährigen zusammenkommt (Lehrer, Guides, etc.) auch einen DBS-Check vorweisen. Alle Mitarbeiter unserer Sprachschulen sind DBS überprüft.
Zudem hat jeder Mitarbeiter der Sprachschule eine Fortbildung in Safeguarding Level 1 erfolgreich absolviert. Hierbei geht es um die Sicherheit Minderjähriger in allen Belangen. Mitarbeiter in Führungspositionen haben das Level 2 abgelegt und die Manager der Schule das Level 3 erfolgreich absolviert.

In jeder unserer Sprachschule gibt es einen Welfare Officer, die/der sich den Minderjährigen als vertrauliche Kontaktperson vorstellt. Sie/Er ist auf den Umgang mit auftretenden Problemen ausgebildet.

Nachbereitung

Eine strukturierte Nachbereitung unserer Sprachreisen stellt die kinder- und jugendgerechte Eignung unserer Angebote sicher. Dazu werden die Teilnehmer zum einen mittels eines Fragebogens detailliert zur Zufriedenheit mit der Reise befragt. Dieser Fragebogen kann auch anonym ausgefüllt werden. Darüber hinaus sind auch die Betreuer verpflichtet, zur jeder von ihnen bereuten Sprachreise ein ausführliches schriftliches Feedback zu liefern. Last but not least werden schriftliche Beschwerden bzw. Informationen der Eltern /Erziehungsberechtigten dokumentiert und ausgewertet. Auf Grundlage dieser drei Quellen sowie fortlaufender Reflexion und Selbstevaluation können passende Maßnahmen und Veränderungen geplant und vorgenommen werden, um u.a. auch den Schutz vor sexueller Gewalt bei unseren Sprachreisen zu erhöhen.

Verhaltenskodex für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Panke Sprachreisen

Verhaltenskodex (121 kB, PDF)

Was unsere Kunden sagen

Feedback von Uwe Mende

"...die beiden Jungs wirklich zufrieden waren und eine Weiterempfehlung an Freunde und Teamkollegen in den Sportvereinen erfolgen wird..."
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von Christian Bertram

"...Der Unterricht ist ganz anders als in normalen Schulen in Deutschland. Es wird mehr gesprochen als Grammatik gepaukt, aber das ist auch gut so, denn ich habe gemerkt, dass ich nach kurzer Zeit die Engländer viel besser verstehen konnte und mich mit meinen Gasteltern richtig unterhalten konnte..."
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von B. Klamt

"...alles war rundherum toll und auch in der Gruppe haben sie sich sehr wohl gefühlt. Ich denke, sie werden so diesen Urlaub noch lange in sehr schöner Erinnerung behalten!!!.."
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Aktuelles

Junge hält zwei Dokumente, DS-2019 und I-20, vor einem Schulgebäude mit einer amerikanischen Flagge im Hintergrund.

J1 oder F1 Visum für ein Auslandsjahr in den USA?

Ein Auslandsjahr in den USA ist für viele Jugendliche ein großer Traum. Neue Freundschaften, ein anderes Schulsystem und das Eintauchen in die amerikanische Kultur machen diese Erfahrung einzigartig.  Doch bevor es losgeht, steht eine wichtige Frage im Raum: Welches Visum benötigt man für ein High-School-Jahr in den USA – das J1- oder das F1-Visum? 
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