Sehr gute Nachrichten zur Einreise nach England bei Schulfahrten
Was bedeutet das für Klassenreisen/Schulfahrten?
Die Einreise bei Schulfahrten in das Vereinigte Königreich ist für Personen im Alter von 19 Jahren und jünger ist ohne vorherige Genehmigung (ETA oder Visum) möglich, wenn sie als Teil einer Schulgruppe von fünf oder mehr Personen reisen.
Voraussetzung: Die Schülerinnen und Schüler lernen an einer deutschen Schule oder Bildungseinrichtung, die von der zuständigen deutschen Kommunalbehörde anerkannt ist.
Außerdem können Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz bis zum Alter von 19 Jahren, die an der Schule lernen, mit einem Personalausweis anstelle eines Reisepasses reisen.
Wichtiges für Schulverantwortliche
Bitte stellen Sie sicher, dass die Eltern der Mitreisenden informiert werden, dass für ihr Kind ein gültiger Personalausweis bis zum Reisebeginn vorliegt. Das Ausweisdokument darf bei keiner Behörde als gestohlen oder vermisst gemeldet worden sein, da dieses zu Einreiseschwierigkeiten führen kann.
Die Einreise ins Vereinigte Königreich muss über eine Schülersammelliste (Germany-UK School Trip Travel Information Form) erfolgen. Ebenso muss für die Wiedereinreise in die EU die bekannte EU-Schülersammelliste ausgefüllt und genehmigt mitgeführt werden. Beide Listen müssen über die Schulleitung und Ausländerbehörde (nur bei Mitfahrten von Staatsangehörige, die nicht der EU, des EWR oder der Schweiz angehören) unterzeichnet werden.
Bei Fragen oder zur Unterstützung bei der Reisevorbereitung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.


