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Ab wann darf ich auf Malta Alkohol trinken? Ab wann in der Öffentlichkeit rauchen?

24. Januar 2014 By Markus Hohenwald

Auf Malta darf Alkohol an Jugendliche ausgeschenkt werden, wenn sie mindestens 17 Jahre alt sind. Da es auf Malta bislang keine wirklich geregelten Jugendschutzbestimmungen wie z.B. in Deutschland gibt, hat die Regierung festgesetzt, dass der Ausschank in Gaststätten und Bars sowie der Verkauf von alkoholischen Getränken und Ausschank an Jugendliche ab 17 Jahre begrenzt wird. Im Jugendschutzgesetz gilt aber immer auch die schärfe Regelung des Heimatlandes. Z.B. dürfen auf Malta deutsche Jugendliche hochprozentige Alkoholika bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nicht konsumieren.

Auf Malta wurden die Gesetze hinsichtlich des Rauchens mehrfach geändert, ohne dass sich jedoch im gesellschaftlichen Ablauf sehr viel geändert hätte. Infolge der Gesetze ist das Rauchen in Theatern, Kinos, Bars, Restaurants und anderen öffentlichen Einrichtungen nur noch in besonders gekennzeichneten Bereichen gestattet – zum Beispiel in Foyers von Veranstaltungshallen und auf extra breiten Gehwegen vor Gastronomiebetrieben, die auf Malta die beliebten Treffpunkte der „Bordsteinraucher“ darstellen. In von Touristen besuchten Lokalitäten wird das Rauchverbot sehr nachlässig gehandhabt. Gemäß dem Tobacco (Smoking Control) Act, (Kap. 315) dürfen Zigaretten, Zigarren, Tabakprodukte oder Raucherartikel nicht an eine Person unter 18 Jahren abgegeben oder geliefert werden, noch darf eine Person einen Minderjährigen zum Rauchen veranlassen.

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Niedrige Preise – höchste Qualität: Wie funktioniert das?

Ganz einfach: Wir verzichten auf Zwischenhändler. Denn da wir gleichzeitig Reiseveranstalter und Sprachschule mit eigenen, großen Schulgebäuden in Bournemouth (Südengland) und Valletta (Malta) sind, müssen wir keine Vermittlungsprovisionen zahlen. Die meisten anderen Sprachkurs- und Sprachreiseanbieter sind lediglich Sprachreisevermittler – ohne eigene Sprachschulen. Für jeden beigebrachten Schüler erhalten Sprachreise-Vermittler eine Provision von der vor Ort ansässigen Sprachschule. Diese kann bis zu 35% betragen. Natürlich muss die Sprachschule diese Vermittlungsprovisionen wieder erwirtschaften und setzt entsprechend höhere Verkaufspreise an – die Sie als Endkunde dann bezahlen.

Hinzu kommt, dass wir am Schulort stets bemüht sind, möglichst wenige Aufträge an Drittanbieter abzugeben. So besitzen wir z.B. unser eigenes Busunternehmen in England und bieten dort unsere Exkursionen mit selbst ausgebildeten Reiseleitern an. Das ist nicht nur gut für die Qualitätssicherung, sondern wir sparen auch Kosten – und diese Einsparungen geben wir dann an die Kunden aller unserer Destinationen weiter. Sie sehen also: Niedrigen Reisepreise bedeuten keinesfalls eine verminderte Qualität – ganz im Gegenteil! Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand, in Top-Qualität und sparen außerdem noch Geld dabei!

Außerdem: Deutsches Reiserecht für Ihre Sicherheit
Bei uns genießen Sie den Schutz des deutschen Reiserechts und erhalten einen Reisepreis-Sicherungsschein. Wer hingegen bei einem Sprachreise-Vermittler bucht, reist unter dem Reiserecht des jeweiligen Ziellandes. Der Vertrag wird zwischen dem Kunden und der Partnerschule im Ausland geschlossen. Kosten für Auslandsüberweisungen müssen selbst getragen werden und die Reiseunterlagen erhält man meist nur in englischer Sprache direkt von der Sprachschule. Der Vermittler übernimmt keine Haftung für die angebotene Sprachreise und der Kunde ist nicht über das deutsche Reiserecht abgesichert.