Auf der Webseite des Auswärtigen Amtes gibt es folgende Information: „Von deutschen gesetzlichen Krankenkassen ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarten (EHICs) sowie Provisorische Ersatzbescheinigungen (PEBs) können bei vorübergehenden Aufenthalten im Vereinigten Königreich im bisherigen Format weiterhin eingesetzt werden. Besucher und Touristen haben mit einer EHIC wie bisher Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen beim NHS. Der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung wird empfohlen.“ (Stand Oktober 2022). Bitte beachten Sie die Hinweise, die vom Auswärtigen Amt jeweils auf dessen Webseite aktualisiert werden.
Die europäische Krankenversicherungskarte ist demnach gültig. Wer nach England reist, sollte dennoch in jedem Fall bei seiner Krankenversicherung vorher prüfen, wie die Erstattungsmöglichkeiten sind oder ob der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung sinnvoll ist. Möglicherweise gibt es auch individuelle Abkommen der jeweiligen Krankenkassen, die Leistungen garantieren oder ausschließen. Wir empfehlen unabhängig davon den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, da viele gewohnte Leistungen nicht kostenlos sind.
Der Teilnehmende muss alle Transportkosten selbst tragen, die mit seiner / ihrer Krankheit zu tun haben. Dies gilt genauso für Taxikosten für die Fahrt zum Arzt oder ins Krankenhaus wie für teure Krankenrücktransporte (Ausnahme: Notarztwagen).
Wir empfehlen Ihnen, die für Sprachschulteilnehmenden entwickelte Versicherung der guard.me/White Horse Insurance, welche bei Wunsch auch im Paket andere empfehlenswerte Versicherungsleistungen abdeckt. Hier können Sie Informationen zu dieser Reiseversicherung erhalten, die Sie im Buchungsvorgang auswählen können.