In der gesetzlichen Krankenversicherung haben GKV-Versicherte auf Malta einen – wenn auch eingeschränkten – Anspruch auf Leistungen:
Voraussetzung für eine Leistung ist, dass die Behandlung nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden kann. Da mit Malta ein Sozialversicherungsabkommen besteht, wird die EUROPÄISCHE KRANKENVERSICHERUNGSKARTE (European Health Insurance Card –EHIC -) benötigt. Bestellen Sie unbedingt für Ihr Kind vor dem Auslandsaufenthalt die EUROPÄISCHE KRANKENVERSICHERUNGSKARTE, wenn Sie diese nicht schon von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten haben. Beachten Sie, dass für jede mitreisende Person eine eigene Karte ausgestellt wird.
Nähere Informationen erhalten Sie hier: www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf-Dateien/MerkblaetterUrlaub/Urlaub_Malta.pdf
Das staatliche Gesundheitssystem funktioniert gut, zentrales Krankenhaus der Maximalversorgung ist das Mater Dei Hospital, das jedoch nicht deutschem Standard entspricht. Über die Insel verteilt gibt es kleine Polikliniken und vereinzelt private Krankenhäuser (z.B. Saint James Hospital). Die EU-Krankenversicherungskarte wird nur von den staatlichen Polikliniken und dem Krankenhaus Mater Dei akzeptiert. In allen Praxen und Kliniken müssen die Kosten vorgestreckt werden.
Wie in dem oben genannten Merkblatt beschrieben, raten auch wir den Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung dringend an. Wir empfehlen Ihnen die für Sprachschulteilnehmende entwickelte Versicherung der guard.me/White Horse Insurance, welche bei Wunsch auch im Paket andere empfehlenswerte Versicherungsleistungen abdeckt. Informationen dazu erhalten Sie, indem Sie hier klicken.