Was bedeutet der mir zugesandte Sicherungsschein?

Seit November 1994 sind alle Reiseveranstalter gemäß § 651 k BGB verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall abzusichern, dass infolge einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Leistungen ausfallen oder dem Reisenden für die Rückreise zusätzliche Aufwendungen entstehen. Der Sicherungsschein ist der Beweis für Sie, dass wir diese gesetzliche Vorgabe einhalten.

Was unsere Kunden sagen

Feedback von Familie Stöckle

„...Vielen Dank für die erstklassige Sprachreise und das tolle Angebot vor Ort. Wenn Sprachreise, dann nur mit Panke Sprachreisen ohne wenn und aber zum Weiterempfehlen!...“
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von Josephin Brückner

"...Hallo Frau Panke, ich möchte mich noch mal bedanken für den schönen Aufenthalt in England. Mir hat es dort super gefallen und ich hatte auch sehr viel Spaß dort..."
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Feedback von Gabi Maier

"...Unser Sohn Max kam gerade total begeistert vom Camp zurück. An dieser Stelle ein ”Herzliches Dankeschön” an das gesamte Team..."
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