Was bedeutet der mir zugesandte Sicherungsschein?

Seit November 1994 sind alle Reiseveranstalter gemäß § 651 k BGB verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall abzusichern, dass infolge einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Leistungen ausfallen oder dem Reisenden für die Rückreise zusätzliche Aufwendungen entstehen. Der Sicherungsschein ist der Beweis für Sie, dass wir diese gesetzliche Vorgabe einhalten.

Was unsere Kunden sagen

Feedback von Antje B.

„...Mein Sohn Christoph war total begeistert. Alles hat ihm sehr gut gefallen, tolle Gastfamilie, super Organisation, Alles wunderbar!...“
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Feedback von P.Rühling

"...Wir bedanken uns herzlich für Ihre ganzen Bemühungen. Unsere Tochter ist sehr begeistert von Ihrer Englandreise und auch wir haben einen sehr guten Eindruck von Ihrer Organisation und den teilnehmenden Betreuern und Busfahrern..."
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Feedback von Familie Becker

..."Aus unserer Erfahrung können wir Sie nur weiterempfehlen (und das haben wir auch schon getan), unsere Kinder und wir haben von Ihren Sprachreisen sprachlich und kulturell profitiert !!!"...
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