Seit November 1994 sind alle Reiseveranstalter gemäß § 651 k BGB verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall abzusichern, dass infolge einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Leistungen ausfallen oder dem Reisenden für die Rückreise zusätzliche Aufwendungen entstehen. Der Sicherungsschein ist der Beweis für Sie, dass wir diese gesetzliche Vorgabe einhalten.