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Welche Reisedokumente müssen nach England mitgeführt werden?

22. Oktober 2020 By Markus Hohenwald

Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten benötigen nach unserem derzeitigem Stand kein Visum für die Einreise nach Großbritannien. Auf der Internetseite https://www.gov.uk/check-uk-visa erhalten Sie eine Auskunft, ob Sie ein Visum benötigen.

Die Einreise ins Vereinigte Königreich soll bis zum 30.09.2021 für alle EU-Angehörigen mit dem Personalausweis oder Reisepass weiterhin möglich sein, ab dem 01.10.2021 ist eine Einreise nur noch mit Reisepass möglich.

Haben Sie bzw. hat Ihr Kind nicht die Staatsangehörigkeit eines EU- Mitgliedstaates, kontaktieren Sie bitte, sofern noch nicht geschehen, die o.a. Internetseite zur Visumspflicht (bei Schulfahrten sprechen Sie bitte die organisierende Lehrkraft für diese Reise und die Ausländerbehörde in Ihrem Ordnungsamt an). Notwendig wird ein Visum für Nicht-EU-Angehörige. Es empfiehlt sich für den Aufenthalt in England eine Kopie des Ausweises mitzuführen, damit der Originalausweis in der Unterkunft verbleiben kann und nicht verloren geht – ohne Original-Pass/Visum ist eine Einreise ausgeschlossen!

Achten Sie bitte darauf, dass ein als verloren oder gestohlen gemeldeter Ausweis bei einem Wiederfinden immer der Polizei gemeldet werden muss. Diese muss einen Abgleich mit INTERPOL ausführen, da ansonsten bei der Einreise nach Großbritannien diese verweigert werden kann.

Bitte bedenken Sie bei Ihrer Planung, dass die Beantragung des Visums aufgrund der langen Bearbeitungsdauer der Konsulate/Botschaften rechtzeitig, am besten sofort nach Buchung, erfolgen sollte. Hierzu erhalten Sie von uns gerne eine entsprechende Buchungsbestätigung mit Anschrift der geplanten Unterkunft. Bitte beachten Sie, dass ein nicht erteiltes Visum nicht zum kostenlosen Storno der gebuchten Reise berechtigt.

Es ist außerdem möglich, dass die Zollbeamten Ihre/Eure Anmelde- bzw. Kursbestätigung sehen wollen. Halten Sie / haltet diese deshalb bei der Einreise bereit. Wir empfehlen vor der Abreise eine Kopie des Ausweises anzufertigen und im Reisegepäck, getrennt vom Original, mitzunehmen, da dies bei eventuellem Verlust des Originals sehr hilfreich sein kann.

Achtung: Alle aufgeführten Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass wir hiervon erfahren. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

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Ganz einfach: Wir verzichten auf Zwischenhändler. Denn da wir gleichzeitig Reiseveranstalter und Sprachschule mit eigenen, großen Schulgebäuden in Bournemouth (Südengland) und Valletta (Malta) sind, müssen wir keine Vermittlungsprovisionen zahlen. Die meisten anderen Sprachkurs- und Sprachreiseanbieter sind lediglich Sprachreisevermittler – ohne eigene Sprachschulen. Für jeden beigebrachten Schüler erhalten Sprachreise-Vermittler eine Provision von der vor Ort ansässigen Sprachschule. Diese kann bis zu 35% betragen. Natürlich muss die Sprachschule diese Vermittlungsprovisionen wieder erwirtschaften und setzt entsprechend höhere Verkaufspreise an – die Sie als Endkunde dann bezahlen.

Hinzu kommt, dass wir am Schulort stets bemüht sind, möglichst wenige Aufträge an Drittanbieter abzugeben. So besitzen wir z.B. unser eigenes Busunternehmen in England und bieten dort unsere Exkursionen mit selbst ausgebildeten Reiseleitern an. Das ist nicht nur gut für die Qualitätssicherung, sondern wir sparen auch Kosten – und diese Einsparungen geben wir dann an die Kunden aller unserer Destinationen weiter. Sie sehen also: Niedrigen Reisepreise bedeuten keinesfalls eine verminderte Qualität – ganz im Gegenteil! Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand, in Top-Qualität und sparen außerdem noch Geld dabei!

Außerdem: Deutsches Reiserecht für Ihre Sicherheit
Bei uns genießen Sie den Schutz des deutschen Reiserechts und erhalten einen Reisepreis-Sicherungsschein. Wer hingegen bei einem Sprachreise-Vermittler bucht, reist unter dem Reiserecht des jeweiligen Ziellandes. Der Vertrag wird zwischen dem Kunden und der Partnerschule im Ausland geschlossen. Kosten für Auslandsüberweisungen müssen selbst getragen werden und die Reiseunterlagen erhält man meist nur in englischer Sprache direkt von der Sprachschule. Der Vermittler übernimmt keine Haftung für die angebotene Sprachreise und der Kunde ist nicht über das deutsche Reiserecht abgesichert.