Es zeichnet sich ab, dass das Sprachreise-Jahr 2022 wieder ein positives Jahr werden wird. Wir sind überwältigt von den vielen Anfragen und Buchungen für unsere Ostersprachreisen und für die Sommersprachreisen.
Die Lage in unseren Destinationen möchten wir mit dem Wissen von heute aufzeigen:
England
Wir planen alle unsere Sprachreisen stattfinden zu lassen. England ist heute noch vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Hochrisikogebiet eingestuft. Omikron ist die dominante Corona-Virusvariante, der Höhepunkt der Welle ist allerdings erreicht und ein starker Rückgang der Fallzahlen ist seit Tagen zu beobachten. Wir gehen ab März nur noch von geringen Infektionsgefahren aus.
Die Regierung hat nun entschieden, ab 11.02.2022 die Testpflicht für geimpfte Personen aufzuheben. Bislang müssen alle Urlauber und Rückkehrer bei privaten, von der Regierung zertifizierten Anbietern auf eigene Kosten Tests buchen und bis spätestens zum zweiten Tag nach der Einreise durchführen. Für Ungeimpfte wird diese Pflicht weiterhin gelten – genauso wie ein Test vor der Einreise. Neu vom 11. 02.2022 an ist jedoch, dass sie sich bis zum Ergebnis dieses Tests nicht mehr isolieren müssen. Zudem entfällt der bislang für sie zusätzlich vorgeschriebene Test am achten Tag.
Aber: Für nicht oder nicht vollständig geimpfte Minderjährige im Alter von 5 bis 17 Jahren gelten die Testregeln wie für vollständig geimpfte Personen. Sie unterliegen auch keiner Quarantäneverpflichtung nach Einreise, weshalb ein normaler Reiseablauf möglich ist.
Als Einschränkungen für alle wird es nur noch eine Maskenpflicht in Bussen und Läden geben. Ansonsten wird alles so sein, wie vor der Pandemie. Es soll keiner mehr in die Isolation gehen müssen, nur weil eine andere Person im selben Haushalt positiv getestet wurde. Nur Personen, die sich infiziert haben UND Symptome zeigen, müssen in die Isolation. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung, die eventuell aufkommende Kosten übernimmt. Unsere Reisevollschutz-Versicherung von Guard.me würde mögliche Zusatzkosten für die Rückführung und weitere Unterbringung übernehmen.
Malta
Genau wie in England gehen die Fallzahlen nach der Omikron-Welle stark zurück.
Voraussetzung für die Einreise nach Malta ist ein vollständiger Impf- oder Genesenennachweis. Dieser gilt für alle Reisende ab 12 Jahren, mit Ausnahme derjenigen, die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Als Nachweis akzeptiert werden die digitalen COVID-Zertifikate der EU mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff.
Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes außerhalb von Gebäuden wird für alle aufgehoben, wenn man allein oder maximal zu zweit ohne Abstand unterwegs ist.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Renovierungsarbeiten das zu mietende Penthouse der Schule bis März nicht verfügbar ist.
Schleswig-Holstein
Die Sprachcamps für Kinder und Jugendliche in Plön am See werden wie geplant in den Oster- und Sommerferien stattfinden. Sollten noch Auflagen des Landes Schleswig-Holstein ausgesprochen werden, werden diese selbstverständlich umgesetzt.
Bayern
Das Sport-Sprachcamp in Inzell (Chiemsee) wird in der Location des Bayerischen Landessport-Verband veranstaltet. Auflagen des Landes Bayern, soweit vorhanden, werden aktuell umgesetzt.
Bitte beachten Sie für alle Destinationen, dass wir unsere veröffentlichten Sicherheits- und Hygieneregeln immer erst kurz vor Reisebeginn auf die aktuellen Gegebenheiten anpassen und aktualisieren. Reisende erhalten diese mit den Reiseinformationen von uns übersandt.
Sorglos-Buchen
Bei allen Buchungen gilt: Sie brauchen sich keine Sorgen machen, dass Sie auf hohen Kosten bei einer Stornierung sitzenbleiben. Sie haben bei uns bis zu 14 Tagen vor Beginn der Reise die Möglichkeit ohne Bedingungen zu stornieren, wenn Sie sich für unsere SORGLOS BUCHEN-Option entscheiden.