Reisebedingungen der Panke Sprachreisen GmbH

Sehr geehrte Kunden und Reisende,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Panke Sprachreisen GmbH, nachfolgend „PSG“ abgekürzt, des bei Vertragsschluss ab 01.07.2018 zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden

1.1.

Für alle Buchungswege gilt:

  1. Grundlage des Angebots von PSG und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von PSG für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

  2. Reisemittler, Sprachschulen, örtliche Agenturen und Partner oder sonstige Buchungsstellen, sind von PSG nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von PSG zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.

  3. Angaben in Prospekten der Sprachschulen bzw. sonstigen Partnern und Leistungsträgern von PSG, in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von PSG herausgegeben werden, sind für PSG und die Leistungspflicht von PSG nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von PSG gemacht wurden.

  4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von PSG vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von PSG vor, an das PSG für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit PSG bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist PSG die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

  5. Die von PSG gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

  6. Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

  7. Alle Angaben in der Buchungsbestätigung, insbesondere Name und Geburtsdatum, sind vom Kunden auf Richtigkeit zu kontrollieren. Insbesondere bei der Einreise nach Großbritannien wird die Schreibweise des Namens auf den Reiseunterlagen mit derjenigen in den Ausweispapieren abgeglichen. Kosten die aufgrund unzureichender Daten bei der Buchung entstehen, trägt der Kunde.

1.2.

Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:

  1. Mit der Buchung bietet der Kunde PSG den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 7 Werktage gebunden.

  2. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch PSG zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird PSG dem Kunden eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per E-Mail), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

1.3.

PSG weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2. Bezahlung

2.1.

PSG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2.

Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PSG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PSG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1.

Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von PSG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind PSG vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2.

PSG ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.3.

Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von PSG gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von PSG gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

3.4.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte PSG für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

4.1.

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber PSG unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

4.2.

Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert PSG den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann PSG eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von PSG unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

4.3.

PSG hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

Zeitpunkt des RücktrittsEntschädigung
bis 4 Wochen vor Antritt der Reise20 % des Gesamtreisepreises
ab 4 Wochen vor Antritt der Reise35 % des Gesamtreisepreises
ab 2 Wochen vor Antritt der Reise50 % des Gesamtreisepreises
ab 1 Woche vor Antritt der Reise75 % des Gesamtreisepreises
am Abreisetag bzw. bei Nichtantritt der Reise90 % des Gesamtreisepreises

4.4.

Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, PSG nachzuweisen, dass PSG überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von PSG geforderte Entschädigungspauschale.

4.5.

PSG behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit PSG nachweist, dass PSG wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist PSG verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.6.

Ist PSG infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat PSG unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

4.7.

Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von PSG durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie PS 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

4.8.

Bei ausgewählten Produkten hat der Kunde im Buchungsvorgang die Möglichkeit, die Sorglos-buchen-Option anzuwählen. PSG wird bei Wahl dieser Option die unter Punkt 4.3. aufgeführten Pauschalen für Rücktritte bis 2 Wochen vor Reisebeginn nicht anwenden. Es fällt stattdessen lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Gesamtreisepreises zuzüglich der Kosten eines etwaigen gebuchten Flugtickets an.

4.9.

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

5. Umbuchungen

5.1.

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil PSG keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann PSG bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5 € 30 pro betroffenen Reisenden. Bei Flugreisen können weitere Kosten hinzukommen, die in der Höhe Kosten für das Flugticket der neuen Reise ausmachen.

5.2.

Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6. Einzel- und Gruppenunterricht

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich am 1. Kurstag herausstellt, dass nur ein oder zwei Teilnehmer für eine Leistungsstufe vor Ort sind oder dieses während eines Kurses durch Teilnehmerabgang geschieht. In diesem Fall werden wir den Kurs als Einzel- oder Zweierunterricht durchführen. Hierbei werden die Stunden im Verhältnis 1:2 reduziert, da Einzelunterricht ein Mehrfaches an Lernwert besitzt. So werden 20 normale Gruppenunterrichtsstunden durch 10 Einzelunterrichtsstunden ersetzt. Obwohl dieser Einzelunterricht mehr als den doppelten Mehrwert eines Gruppenunterrichts hat, entstehen dem Teilnehmer dadurch keine Zusatzkosten. Fällt ein Unterrichtstag auf einen gesetzlichen Feiertag, so kann der Unterricht ersatzlos gestrichen werden. Keinerlei Rückerstattung des Kurspreises wird wegen Fehlens vom Unterricht geleistet, ganz gleich aus welchem Grund, solange wir diesen nicht verschuldet haben. Dieses schließt Krankheit und Urlaub ein.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung PSG bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. PSG wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

8.1.

PSG kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PSG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PSG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PSG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von PSG später als 14 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.

8.2.

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6 gilt entsprechend.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

9.1.

PSG kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von PSG nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von PSG beruht.

9.2.

Eine Kündigung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Reisende gegen die ihm bekannt gegebenen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere bezüglich Drogen, Alkohol und das Lenken von Kraftfahrzeugen), Regeln der Sprachschule, Partnerorganisationen, Einsatzstätten oder der Unterkunftseinrichtung verstößt.

9.3.

Die örtlichen Vertreter von PSG, insbesondere die Mitarbeiter der Sprachschulen, Partnerorganisationen, Einsatzstätten und die Unterkunftsgeber, sind bevollmächtigt, Abmahnungen auszusprechen und namens und in Vollmacht von PSG den Reisevertrag zu kündigen.

9.4.

PSG ist ferner zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages nach Maßgabe folgender Regelungen berechtigt:
a) Wenn sich ergibt, dass der Reisende und/oder dessen gesetzliche Vertreter schuldhaft falsche oder unvollständige Angaben über vertragswesentliche Umstände gemacht haben oder schuldhaft ihrer vertraglichen Verpflichtung zuwiderhandeln, PSG über Änderungen solcher Umstände unverzüglich zu unterrichten; dazu gehören insbesondere folgende Angaben: Personenstandsangaben (Alter, Staatsangehörigkeit), Gesundheitsverhältnisse des Kunden, Essstörungen.
b) Die Kündigung ist nur zulässig, wenn PSG die entsprechenden Umstände bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren und wenn für das Entstehen der Rücktrittsgründe keine Verletzung vertraglicher Pflichten durch PSG, insbesondere von Informationspflichten ursächlich oder mit ursächlich geworden sind.
c) Die Kündigung setzt eine Abmahnung durch PSG oder deren Beauftragte voraus, es sei denn, der Verstoß oder das Fehlverhalten sind objektiv so schwerwiegend, dass auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden eine sofortige Kündigung des Vertrages durch PSG gerechtfertigt ist.

9.5.

Kündigt PSG, so behält PSG den Anspruch auf den Reisepreis; PSG muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die PSG aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

10. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden

10.1.

Reiseunterlagen
Der Kunde hat PSG oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von PSG mitgeteilten Frist erhält.

10.2.

Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit PSG infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von PSG vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von PSG vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an PSG unter der mitgeteilten Kontaktstelle von PSG zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von PSG bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von PSG ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

10.3.

Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er PSG zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von PSG verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

10.4.

Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen

a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und PSG können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.

b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich PSG, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

10.5.

Haftung für Schäden in der Unterkunft
Der Kunde haftet für Schäden, die er oder die von ihm in die Unterkunft eingebrachten Personen (z. B. eigene Kinder, Mitreisende, Besucher) in der ihm zugewiesenen Unterkunft (z. B. Gastfamilie, Apartment, Wohnheim, Hotel) verursachen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Unterkunft vom Reisenden allein oder gemeinsam mit anderen Reisenden genutzt wird.

Nehmen mehrere Reisende gemeinsam eine Unterkunft in Anspruch, haften diese gegenüber dem Unterkunftsgeber für Schäden an der Unterkunft gesamtschuldnerisch. Kann im Einzelfall der konkrete Verursacher eines Schadens nicht mit hinreichender Sicherheit ermittelt werden, tragen alle in der Unterkunft wohnenden Reisenden die Kosten im Innenverhältnis zu gleichen Teilen. Jeder Reisende verpflichtet sich im Innenverhältnis zur anteiligen Übernahme der auf ihn entfallenden Quote.

Die Reisenden werden verpflichtet, eine private Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme zur Reisezeit zu besitzen, die Schäden in der Unterkunft abdeckt.

11. Schulfahrt/Klassenreise

Der Kunde/Reisende einer Schulfahrt/Klassenreise stimmt im Sinne des §164 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu, dass die verantwortlichen Organisatoren/Lehrer der Schule des Reisenden Erklärungen namens und in Vollmacht des Kunden/Reisenden, die sich auf Programm- und Leistungsänderungen, Absage und Verschiebung der Reise mit den aus diesen Reisebedingungen ergebenden Konsequenzen beziehen, abgeben dürfen.

12. Busreisen

Unsere Busreisen werden von gemäß Personenbeförderungsgesetz (PbefG) konzessionierten Busunternehmen durchgeführt. Unsere Partnerbusunternehmen, Reicheneder GmbH, Haidlfinger Straße 158, 94522 Wallersdorf, Tel. +49-9933-324 und alle weiteren eingesetzten Busunternehmen verpflichten sich vor Reisedurchführung, die Bestimmungen des PbefG und die Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr einzuhalten.

Ein in Rechnung gestellter Reisepreis bei Busreisen gilt bis zu einem durchschnittlichen Dieselpreis von 2,00 €
(Quelle: https://www.adac.de/news/aktueller-spritpreis/).
Anschließend ist PSG berechtigt, einen Zuschlag im Verhältnis zur Steigerung der Mehrkosten umzulegen und nachträglich zu berechnen. Dafür werden, unabhängig von der tatsächlichen Teilnehmerzahl, pauschale Aufpreise ermittelt.

Die Aufpreise je Dieselpreis finden Sie in der hinterlegten Zuschlagstabelle

13. Beschränkung der Haftung

13.1.

Die vertragliche Haftung von PSG für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

13.2.

PSG haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von PSG sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

13.3.

PSG haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von PSG ursächlich geworden ist.

14. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber PSG geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

15. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

15.1.

PSG informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

15.2.

Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist PSG verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald PSG weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird PSG den Kunden informieren.

15.3.

Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird PSG den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

15.4.

Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von PSG oder direkt über https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar und in den Geschäftsräumen von PSG einzusehen.

16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

16.1.

PSG wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

16.2.

Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, der notwendigen elektronischen Reisegenehmigung (z.B. für das Vereinigte Königreich die Electronic Travel Authorization – ETA), eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zulasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn PSG nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

16.3.

PSG haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde PSG mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass PSG eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

17. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

17.1.

PSG weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass PSG an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Zentrum für Schlichtung e.V. Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle, Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www. verbraucherschlichter.de.

17.2.

Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und PSG die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können PSG ausschließlich am Sitz von PSG verklagen.

17.3.

Für Klagen von PSG gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von PSG vereinbart.

18. Datenschutz

Panke Sprachreisen GmbH nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir verarbeiten personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und zur Kundenbetreuung erforderlich sind. Ihre Daten werden von uns weder veröffentlicht, noch unberechtigt an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen zu Ihren Rechten, insbesondere auch Ihrem Widerspruchsrecht, finden Sie unserer Seite zum Datenschutz.

Reiseveranstalter ist:

Panke Sprachreisen GmbH

Sereetzer Weg 20

23626 Ratekau

Vertretungsberechtigt: Marcus Panke-Barber, Stefan Panke

AG Lübeck, HRB 8132 HL

Umsatzsteuer-ID: DE157066532

Telefon: +49 (0) 4503 / 898310

E-Mail: info@panke-sprachreisen.de

Was unsere Kunden sagen

Gepostet auf Google Google
V Z profile picture
V Z
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Unsere Tochter hatte eine wunderbare Zeit in England. Von der Buchung bis zum Rückflug war alles gut organisiert. Neben dem Sprachkurs gab es genügend Zeit für Ausflüge. Sie würde definitiv nochmal eine Sprachreise über Panke buchen.
Gepostet auf Google Google
Tobias Schäfer profile picture
Tobias Schäfer
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Alles war von Beginn an hervorragend organisiert, die Abstimmung und Buchung im Vorfeld sowie die Durchführung der Reise selbst. Der Unterricht sowie das Rahmenprogramm waren super gestaltet. Für unsere Mädels war die Sprachreise eine total interessante Erfahrung und es hat Ihnen sehr gut gefallen. Dies nicht zuletzt auch Dank der hervorragenden Begleitung durch das Panke Sprachreise-Team! Alles in allem: In jedem Fall weiterzuempfehlen!
Gepostet auf Google Google
Александр profile picture
Александр
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Englandreise unserer Kinder ist nun zu Ende. Unsere Tochter Alexandra Sorochan ist sehr zufrieden zurückgekehrt und hat viele schöne Erinnerungen an die Reise mitgebracht. Sie hat ihre Englischkenntnisse deutlich verbessert und ein Zertifikat für ihren Englischkurs auf B2-Niveau erhalten. Sie hat viele wunderschöne Orte in England gesehen und viele Freunde gefunden. Sie war sehr zufrieden mit dem Unterrichtsprogramm und den Lebensbedingungen. Wir, Familie Sorochan, möchten uns ganz herzlich bei Ihrem gesamten Team von Panke Sprachreisen für Ihre hervorragende Arbeit bedanken. Sie haben es unseren Kindern ermöglicht, die Welt zu sehen, ihr Wissen zu erweitern und viele wunderbare Eindrücke zu sammeln. Wir wünschen Ihrem gesamten Team von Panke Sprachreisen viel Erfolg und alles Gute. Mit freundlichen Grüßen, Familie Sorochan. ❤️❤️❤️
Gepostet auf Google Google
Metin profile picture
Metin
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich habe an einem fünftägigen Englisch intensiv Kurs in Malta/Valletta teilgenommen. Am Anfang war ich sehr aufgeregt und hatte bedenken wie ich dort angenommen werde. Der erste Eindruck jedoch, war für mich schon sehr positiv. Am Tag der Ankunft in der Schule, wurde ich von den Schuldirektoren, Robert und Anderw herzlich empfangen. Die beiden standen bei allen Fragen und Nöten mit Tat und Rat eimem zur Seite. Die Schule, im Herzen Vallettas gelegen, ist liebevoll gestaltet. Auch ein großes Lob an meine Lehrerin Edith, eine erfahrene Person, die weiß wie man eine neue Sprache erfolgreich vermittelt. Eine Sympathie zu den Lehrkräften ist nicht immer zwingend jedoch denke ich geht dies mit erfolgreichen lernen Hand in Hand. Das war mit Edith absolut so. Die Schule ist gut besucht und man kommt sehr schnell in Kontakt mit Mitschülern woraus auch eine neue freundschaftliche Beziehung entstehen kann. Nach dem Unterricht gab es genügend Zeit Malta zu entdecken ob organisiert durch die Schule oder auf eigene Faust. Gibt es auch was schlechtes zu erzählen? Ja die gibt es, ich war zu kurz an der Schule. Einen längeren Aufenthalt konnte ich leider aus privaten Gründen nicht realisieren. Dies wäre mit Sicherheit förderlicher für meine Sprachentwicklung gewesen. Ich habe für meine persönliche Sprachentwicklung einiges mitgenommen. Ich kann Panke und die Cavandish school of English, nur wärmstens empfehlen. Thank you very much!
Gepostet auf Google Google
Udo Martens profile picture
Udo Martens
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Nach einer Woche Sprachreise in Nizza (als Bildungsurlaub) in der Schule Idiom kann ich nur positives berichten. Die Lehrerinnen und das Team waren sehr engagiert und das Konzept ist super aufgegangen. Ich werde es auf jeden Fall wieder machen :) Der Kontakt mit Panke Sprachreisen war sehr angenehm und es hat alles reibungslos geklappt. Man sollte auf jeden Fall schon Grundkenntnisse in Französisch haben
Gepostet auf Google Google
Ivaylo Ivanov profile picture
Ivaylo Ivanov
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
We took a course in Panke Sprachreisen GmbH for our daughter from Bulgaria. Communication with them was great and fast, everything was explained accurately and clearly! I can say that everything happened as we had agreed! The teachers in Malta were great (in the child's words). Panke Sprachreisen were always there when needed - quickly and professionally! Thank you! Hope we see you again!
Gepostet auf Google Google
Christoph Giepen profile picture
Christoph Giepen
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Wirklich gute Organisation, viel persönliches Engagement und nette Leute.
Gepostet auf Google Google
sara profile picture
sara
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich habe den G4 General English Kurs für Erwachsene besucht. Während des Kurses konnte ich meine Sprachkenntnisse deutlich vertiefen. Ich wurde von Susann unterrichtet. Durch ihre herzliche Art, gepaart mit ihrer großen Kompetenz als Leherin, haben mir das Lernen leicht gemacht. Überhaupt sind alle Lehrer und Mitarbeiter an der Schule überaus herzlich und sehr um einen bemüht. An der Schule wird in kleinen, internationalen Gruppen unterrichtet. Wodurch man quasi Nebenbei, auch das ein oder andere über andere Länder und Kulturen lernt. Die Klassenräume sind mit Whiteboards ausgestattet. Dadurch kann während des Unterricht spontan auf das Internet für kleine Videos oder schnelle Informationen zugegriffen werden. Ich kann die Schule, gerade für Erwachsene deren Schulzeit schon etwas länger her ist, nur wärmstens empfehlen. Die Stadt Bournemouth ist mit dem Bus ca zwei Stunden von London entfernt. Die Einwohner sprechen ein sehr deutliches und gut zu verstehendes Englisch. Das erleichtert es einem außerhalb der Schulzeiten kurze Gespräche in Restaurants oder Geschäften zu führen. Die direkte Lage am Meer habe ich zu langen Standspaziergängen genutzt. Alles in allem war es eine wunderschöne Woche in der ich Lernen und Urlaub kombinieren konnte. Ich hoffe das ich nächstes Jahr wieder kommen kann.
Verifiziert von: Trustindex
Das verifizierte Trustindex-Abzeichen ist das universelle Symbol des Vertrauens. Nur die besten Unternehmen können das verifizierte Abzeichen erhalten, die eine Bewertungsnote über 4.5 haben, basierend auf Kundenbewertungen der letzten 12 Monate. Mehr erfahren

Blog

Sie haben Fragen

zu unseren Sprachreisen für Jugendliche und Erwachsenen, Bildungsurlaub, Auslandsjahr oder Schulfahrten?

Mo–Fr 9:00–18:00 Uhr · Sa 9:00–15:00 Uhr

Katalog und Preislisten

Kataloge & Preislisten

Alle Programme, Termine und Preise als PDF.

Veranstaltungen

Entdecken Sie unsere vielfältigen Veranstaltungen vor Ort oder online.

Smartphone App

Adressen, Navigation und Programm für alle Teilnehmer unterwegs.

Nach oben scrollen