Reisebedingungen der Panke Sprachreisen GmbH

Sehr geehrte Kunden und Reisende,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Panke Sprachreisen GmbH, nachfolgend „PSG“ abgekürzt, des bei Vertragsschluss ab 01.07.2018 zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden

1.1.

Für alle Buchungswege gilt:

  1. Grundlage des Angebots von PSG und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von PSG für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
  2. Reisemittler, Sprachschulen, örtliche Agenturen und Partner oder sonstige Buchungsstellen, sind von PSG nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von PSG zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.
  3. Angaben in Prospekten der Sprachschulen bzw. sonstigen Partnern und Leistungsträgern von PSG, in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von PSG herausgegeben werden, sind für PSG und die Leistungspflicht von PSG nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von PSG gemacht wurden.
  4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von PSG vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von PSG vor, an das PSG für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit PSG bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist PSG die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
  5. Die von PSG gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
  6. Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
  7. Alle Angaben in der Buchungsbestätigung, insbesondere Name und Geburtsdatum, sind vom Kunden auf Richtigkeit zu kontrollieren. Insbesondere bei der Einreise nach Großbritannien wird die Schreibweise des Namens auf den Reiseunterlagen mit derjenigen in den Ausweispapieren abgeglichen. Kosten die aufgrund unzureichender Daten bei der Buchung entstehen, trägt der Kunde.

1.2.

Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:

  1. Mit der Buchung bietet der Kunde PSG den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 7 Werktage gebunden.
  2. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch PSG zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird PSG dem Kunden eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per E-Mail), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

1.3.

PSG weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2. Bezahlung

2.1.

PSG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2.

Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PSG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist PSG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

3. Ã„nderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1.

Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von PSG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind PSG vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2.

PSG ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.3.

Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von PSG gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von PSG gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

3.4.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte PSG für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

4.1.

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber PSG unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

4.2.

Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert PSG den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann PSG eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von PSG unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

4.3.

PSG hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

  • bis 4 Wochen vor Antritt der Reise 20 % des Gesamtreisepreises
  • ab 4 Wochen vor Antritt der Reise 35 % des Gesamtreisepreises
  • ab 2 Wochen vor Antritt der Reise 50 % des Gesamtreisepreises
  • ab 1 Woche vor Antritt der Reise 75 % des Gesamtreisepreises
  • am Abreisetag bzw. bei Nichtantritt der Reise 90 % des Gesamtreisepreises

4.4.

Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, PSG nachzuweisen, dass PSG überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von PSG geforderte Entschädigungspauschale.

4.5.

PSG behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit PSG nachweist, dass PSG wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist PSG verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.6.

Ist PSG infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat PSG unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

4.7.

Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von PSG durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie PS 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

4.8.

Bei ausgewählten Produkten hat der Kunde im Buchungsvorgang die Möglichkeit, die Sorglos-buchen-Option anzuwählen. PSG wird bei Wahl dieser Option die unter Punkt 4.3. aufgeführten Pauschalen für Rücktritte bis 2 Wochen vor Reisebeginn nicht anwenden. Es fällt stattdessen lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Gesamtreisepreises zuzüglich der Kosten eines etwaigen gebuchten Flugtickets an.

4.9.

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

5. Umbuchungen

5.1.

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil PSG keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann PSG bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5 € 30 pro betroffenen Reisenden. Bei Flugreisen können weitere Kosten hinzukommen, die in der Höhe Kosten für das Flugticket der neuen Reise ausmachen.

5.2.

Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6. Einzel- und Gruppenunterricht

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich am 1. Kurstag herausstellt, dass nur ein oder zwei Teilnehmer für eine Leistungsstufe vor Ort sind oder dieses während eines Kurses durch Teilnehmerabgang geschieht. In diesem Fall werden wir den Kurs als Einzel- oder Zweierunterricht durchführen. Hierbei werden die Stunden im Verhältnis 1:2 reduziert, da Einzelunterricht ein Mehrfaches an Lernwert besitzt. So werden 20 normale Gruppenunterrichtsstunden durch 10 Einzelunterrichtsstunden ersetzt. Obwohl dieser Einzelunterricht mehr als den doppelten Mehrwert eines Gruppenunterrichts hat, entstehen dem Teilnehmer dadurch keine Zusatzkosten. Fällt ein Unterrichtstag auf einen gesetzlichen Feiertag, so kann der Unterricht ersatzlos gestrichen werden. Keinerlei Rückerstattung des Kurspreises wird wegen Fehlens vom Unterricht geleistet, ganz gleich aus welchem Grund, solange wir diesen nicht verschuldet haben. Dieses schließt Krankheit und Urlaub ein.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung PSG bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. PSG wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

8.1.

PSG kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PSG beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) PSG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PSG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von PSG später als 14 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.

8.2.

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6 gilt entsprechend.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

9.1.

PSG kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von PSG nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von PSG beruht.

9.2.

Eine Kündigung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Reisende gegen die ihm bekannt gegebenen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere bezüglich Drogen, Alkohol und das Lenken von Kraftfahrzeugen), Regeln der Sprachschule, Partnerorganisationen, Einsatzstätten oder der Unterkunftseinrichtung verstößt.

9.3.

Die örtlichen Vertreter von PSG, insbesondere die Mitarbeiter der Sprachschulen, Partnerorganisationen, Einsatzstätten und die Unterkunftsgeber, sind bevollmächtigt, Abmahnungen auszusprechen und namens und in Vollmacht von PSG den Reisevertrag zu kündigen.

9.4.

PSG ist ferner zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages nach Maßgabe folgender Regelungen berechtigt:
a) Wenn sich ergibt, dass der Reisende und/oder dessen gesetzliche Vertreter schuldhaft falsche oder unvollständige Angaben über vertragswesentliche Umstände gemacht haben oder schuldhaft ihrer vertraglichen Verpflichtung zuwiderhandeln, PSG über Änderungen solcher Umstände unverzüglich zu unterrichten; dazu gehören insbesondere folgende Angaben: Personenstandsangaben (Alter, Staatsangehörigkeit), Gesundheitsverhältnisse des Kunden, Essstörungen.
b) Die Kündigung ist nur zulässig, wenn PSG die entsprechenden Umstände bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren und wenn für das Entstehen der Rücktrittsgründe keine Verletzung vertraglicher Pflichten durch PSG, insbesondere von Informationspflichten ursächlich oder mit ursächlich geworden sind.
c) Die Kündigung setzt eine Abmahnung durch PSG oder deren Beauftragte voraus, es sei denn, der Verstoß oder das Fehlverhalten sind objektiv so schwerwiegend, dass auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden eine sofortige Kündigung des Vertrages durch PSG gerechtfertigt ist.

9.5.

Kündigt PSG, so behält PSG den Anspruch auf den Reisepreis; PSG muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die PSG aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

10. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden

10.1.

Reiseunterlagen
Der Kunde hat PSG oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von PSG mitgeteilten Frist erhält.

10.2.

Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit PSG infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von PSG vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von PSG vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an PSG unter der mitgeteilten Kontaktstelle von PSG zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von PSG bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von PSG ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

10.3.

Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er PSG zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von PSG verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

10.4.

Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen

a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und PSG können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.

b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich PSG, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

11. Schulfahrt/Klassenreise

Der Kunde/Reisende einer Schulfahrt/Klassenreise stimmt im Sinne des §164 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu, dass die verantwortlichen Organisatoren/Lehrer der Schule des Reisenden Erklärungen namens und in Vollmacht des Kunden/Reisenden, die sich auf Programm- und Leistungsänderungen, Absage und Verschiebung der Reise mit den aus diesen Reisebedingungen ergebenden Konsequenzen beziehen, abgeben dürfen.

12. Busreisen

Unsere Busreisen werden von gemäß Personenbeförderungsgesetz (PbefG) konzessionierten Busunternehmen durchgeführt. Unsere Partnerbusunternehmen, Reicheneder GmbH, Haidlfinger Straße 158, 94522 Wallersdorf, Tel. +49-9933-324 und alle weiteren eingesetzten Busunternehmen verpflichten sich vor Reisedurchführung, die Bestimmungen des PbefG und die Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr einzuhalten.

Ein in Rechnung gestellter Abfahrtsort-Zuschlag bei Busreisen gilt bis zu einem durchschnittlichen Dieselpreis von 2,00 €
(Quelle: https://www.adac.de/news/aktueller-spritpreis/).
Anschließend ist PSG berechtigt, diesen Zuschlag im Verhältnis zur Steigerung der Mehrkosten umzulegen und nachträglich zu berechnen.

Die Aufpreise je Dieselpreis finden Sie in der hinterlegten Zuschlagstabelle

13. Beschränkung der Haftung

13.1.

Die vertragliche Haftung von PSG für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

13.2.

PSG haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von PSG sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

13.3.

PSG haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von PSG ursächlich geworden ist.

14. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber PSG geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

15. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

15.1.

PSG informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

15.2.

Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist PSG verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald PSG weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird PSG den Kunden informieren.

15.3.

Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird PSG den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

15.4.

Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von PSG oder direkt über https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar und in den Geschäftsräumen von PSG einzusehen.

16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

16.1.

PSG wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

16.2.

Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zulasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn PSG nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

16.3.

PSG haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde PSG mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass PSG eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

17. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

17.1.

PSG weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass PSG an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Zentrum für Schlichtung e.V. Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle, Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www. verbraucherschlichter.de. PSG weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

17.2.

Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und PSG die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können PSG ausschließlich am Sitz von PSG verklagen.

17.3.

Für Klagen von PSG gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von PSG vereinbart.

18. Datenschutz

Panke Sprachreisen GmbH nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir verarbeiten personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und zur Kundenbetreuung erforderlich sind. Ihre Daten werden von uns weder veröffentlicht, noch unberechtigt an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen zu Ihren Rechten, insbesondere auch Ihrem Widerspruchsrecht, finden Sie unserer Seite zum Datenschutz.


Reiseveranstalter ist:
Panke Sprachreisen GmbH
Sereetzer Weg 20
23626 Ratekau

Vertretungsberechtigt: Marcus Panke-Barber, Stefan Panke
AG Lübeck, HRB 8132 HL
Umsatzsteuer-ID: DE157066532
Telefon: +49 (0) 4503 / 898310
E-Mail: info@panke-sprachreisen.de

Sprachreisen

Was unsere Kunden sagen

Reisebericht von Yasmin N.

..."Nach zwei aufregenden Wochen gibt es so viel zu erzählen, und natürlich wollen wir auch wissen, ob es Fortschritte in Englisch gibt? Ja, sogar deutlich. Die Scheu zu sprechen ist nahezu verschwunden"...

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Feedback von Levia W.

..."Obwohl ich die Reise alleine angetreten habe, habe ich ziemlich schnell neue Freunde gefunden"...

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Feedback von Ben S.

..."Auch das Fliegen ohne Erwachsene hat gut geklappt. Ich hatte schon Respekt davor, aber jetzt bin ich stolz, dass ich London Heathrow 'geschafft' habe😁."...

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Feedback von Gernot L.

..."War echt witzig, die Betreuer waren herrlich und allgemein hat’s gebockt."...

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Feedback von Leonie F.

..."Der Sprachurlaub war sehr schön. Die Gastfamilie war sehr nett."...

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Feedback von Nina S.

..."am spannendsten war definitiv das VR-Center"...

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Unsere Frühbucher-Rabatte enden, jetzt wird es Zeit die Sprachreise zu buchen.

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Nur noch wenige Tage: Am 29.02.2024 enden die Frühbucherrabatte auf unsere Sommer-Sprachreisen. Also fix buchen – und dabei clever sparen!

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