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Brauche ich ein Visum für Malta?

2. Januar 2013 By Markus Hohenwald

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Brauche ich ein Visum für Malta?

Für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten brauchen Urlauber aus den EU-Ländern und der Schweiz bei der Einreise nach Malta lediglich einen Personalausweis. Passinhaber aus Andorra, Argentinien, Bolivien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Kroatien, El Salvador, Guatemala, Honduras, Island, Israel, Japan, Lichtenstein, Malaysia, Mexiko, Monaco, Nicaragua, Panama, Paraguay, Republik Korea, Rumänien, San Marino, Singapur, der Schweiz, Uruguay und dem Vatikan brauchen ebenfalls kein Visum (ohne Gewähr).

Staatsbürger anderer Länder können sich an Ihrem nächsten maltesischen Konsulat oder der maltesischen Botschaft um ein Visum bewerben oder über die österreichische oder italienische Botschaft ein Schengen-Visum erbitten. Sprachschüler dieser Länder benötigen für den Antrag ein Empfehlungsschreiben der Sprachschule.

Kinder benötigen einen Kinderausweis (wichtig: mit Lichtbild). Wer länger als drei Monate auf Malta bleiben möchte, muss sich an die Einwanderungspolizei wenden.

Reisende aus Nicht-EU-Ländern mit einem gültigen Schengenvisum für Deutschland oder einer Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland können ohne Visum nach Malta einreisen. Jedoch gibt es hier Ausnahmen wie z.B. Studentenvisa.

Bitte bedenken Sie bei Ihrer Planung, dass die Beantragung des Visums aufgrund der langen Bearbeitungsdauer der Konsulate/Botschaften rechtzeitig, am besten sofort nach Buchung, erfolgen sollte. Hierzu erhalten Sie von uns gerne eine entsprechende Buchungsbestätigung mit Anschrift der geplanten Unterkunft. Auf der Internetseite https://identitymalta.com/visa-application/ erhalten Sie einen Überblick über die derzeitigen Visabestimmungen. Bitte beachten Sie, dass ein nicht erteiltes Visum nicht zum kostenlosen Storno der gebuchten Reise berechtigt.

Es ist zu empfehlen, den Einzelfall mit der Botschaft von Malta zu klären (Deutschland – Tel.: 030 26 39 110).

Achtung: Alle aufgeführten Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass wir hiervon erfahren. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft/Generalkonsulat Ihres Ziellandes.

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Niedrige Preise – höchste Qualität: Wie funktioniert das?

Ganz einfach: Wir verzichten auf Zwischenhändler. Denn da wir gleichzeitig Reiseveranstalter und Sprachschule mit eigenen, großen Schulgebäuden in Bournemouth (Südengland) und Valletta (Malta) sind, müssen wir keine Vermittlungsprovisionen zahlen. Die meisten anderen Sprachkurs- und Sprachreiseanbieter sind lediglich Sprachreisevermittler – ohne eigene Sprachschulen. Für jeden beigebrachten Schüler erhalten Sprachreise-Vermittler eine Provision von der vor Ort ansässigen Sprachschule. Diese kann bis zu 35% betragen. Natürlich muss die Sprachschule diese Vermittlungsprovisionen wieder erwirtschaften und setzt entsprechend höhere Verkaufspreise an – die Sie als Endkunde dann bezahlen.

Hinzu kommt, dass wir am Schulort stets bemüht sind, möglichst wenige Aufträge an Drittanbieter abzugeben. So besitzen wir z.B. unser eigenes Busunternehmen in England und bieten dort unsere Exkursionen mit selbst ausgebildeten Reiseleitern an. Das ist nicht nur gut für die Qualitätssicherung, sondern wir sparen auch Kosten – und diese Einsparungen geben wir dann an die Kunden aller unserer Destinationen weiter. Sie sehen also: Niedrigen Reisepreise bedeuten keinesfalls eine verminderte Qualität – ganz im Gegenteil! Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand, in Top-Qualität und sparen außerdem noch Geld dabei!

Außerdem: Deutsches Reiserecht für Ihre Sicherheit
Bei uns genießen Sie den Schutz des deutschen Reiserechts und erhalten einen Reisepreis-Sicherungsschein. Wer hingegen bei einem Sprachreise-Vermittler bucht, reist unter dem Reiserecht des jeweiligen Ziellandes. Der Vertrag wird zwischen dem Kunden und der Partnerschule im Ausland geschlossen. Kosten für Auslandsüberweisungen müssen selbst getragen werden und die Reiseunterlagen erhält man meist nur in englischer Sprache direkt von der Sprachschule. Der Vermittler übernimmt keine Haftung für die angebotene Sprachreise und der Kunde ist nicht über das deutsche Reiserecht abgesichert.